Entsprechend sei es unvorstellbar, im Fall einer eigenen Viktimisierung eine Intervention durch die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen oder gar zu veranlassen. Das Selbstverständnis eigener physischer Stärke und Autarkie gegenüber der restlichen Gesellschaft sei für die Clubmitglieder unwiederbringlich verloren, wenn sie in einer Situation persönlicher Schwäche staatliche Hilfeleistung akzeptierten (a.a.O., S. 323). Zum anderen bestehe eine alles andere überragende Bedeutung der Clubgemeinschaft für die individuelle Lebensgestaltung.