Mit dieser Wertorientierung korrespondiere eine Abschottung nach aussen und eine prinzipielle Ablehnung der Strafrechtspflege. Sämtliche Probleme und insbesondere Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einzelner oder mehreren Clubs seien intern zu regeln und gingen Aussenstehende nichts an. Wer als Mitglied eines Outlaw Motorcycle Clubs auftrete, beanspruche das Recht und die Kraft, Probleme eigenmächtig und ohne Einbezug von Dritten zu lösen. Entsprechend sei es unvorstellbar, im Fall einer eigenen Viktimisierung eine Intervention durch die Strafverfolgungsbehörden zu unterstützen oder gar zu veranlassen.