Zum einen gingen die Mitglieder eines Outlaw Motorcycle Clubs von eigenen gruppenspezifischen Regeln aus und behandelten diese normativ höher gestellt als jegliche anderen Verhaltenserwartungen der restlichen Gesellschaft. Im Zentrum stehe die Loyalität gegenüber dem Club und seinen Mitgliedern. Diese werde selbst dann beachtet, wenn das entsprechende Handeln in offensichtlichem Widerspruch zu den Normen staatlichen Rechts stehe; so etwa, wenn in rechtlich unzulässiger Art und Weise gegen einen rivalisierenden Club vorgegangen wird. Mit dieser Wertorientierung korrespondiere eine Abschottung nach aussen und eine prinzipielle Ablehnung der Strafrechtspflege.