43 V.________ grundsätzlich als glaubhaft. Für ihre Glaubhaftigkeit spricht auch, dass sie an ihrer ersten Einvernahme auf Frage, ob sie angewiesen worden sei, was sie bei der Polizei auszusagen habe, betonte: «Nein. Mir hat man immer nur gesagt, dass, wenn man bei einem Clubleben dabei ist, nichts der Polizei zu sagen hat. Ich habe aber mit solchen Sachen nichts zu tun und möchte der Polizei wirklich alles sagen, was ich gesehen und gehört habe» (pag. 516 Z. 253 ff.; ferner pag. 517 Z. 279 ff.).