Auf eine vorgängige Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet. Soweit für das vorliegende Verfahren notwendig, wird direkt im Rahmen der konkreten Würdigung darauf eingegangen. Im Übrigen wird vollumfänglich auf die korrekten Zusammenfassungen der Vorinstanz (siehe pag. 7589 ff.) und die amtlichen Akten verwiesen. Aufgrund des in der Motorradclubszene geltenden «Schweigekodex» (eingehend dazu E. III.10.6 hiernach) bemisst die Kammer den Aussagen seitens Bandidos, Hells Angels und Broncos, mit denen Angaben zu Clubinterna gemacht und/oder Motorradclubmitglieder belastet werden, erhöhten Beweiswert zu.