10. Beweiswürdigung 10.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (siehe pag. 7587 ff.). Ergänzend ist Nachstehendes festzuhalten: Bei unüberwindlichen Zweifeln an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat hat das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage auszugehen (Grundsatz «in dubio pro reo»; Art. 10 Abs. 3 StPO). Art. 10 Abs. 3 StPO operationalisiert den verfassungsmässigen Grundsatz der Unschuldsvermutung nach Art.