die Hells Angels und Broncos seien von den Bandidos in einen bewaffneten Hinterhalt gelockt worden und bis zum 11. Mai 2019 habe man in der schweizerischen Motorradclubszene nicht mit gewalttätigen Auseinandersetzungen rechnen müssen, hat sich die Kammer auch mit der damaligen Situation in der Motorradclubszene auseinanderzusetzen. Bevor die Kammer prüft, ob sowie bejahendenfalls wie und mit welcher Absicht die Beschuldigten an der tätlichen Auseinandersetzung vom 11. Mai 2019 beteiligt waren (E. V.21.3, E. VI.27.3, E. VII.33.4, E. VIII.39.3 und E. IX.45.4