zum Tatzeitpunkt auf dem Vorplatz des angedachten Clublokals aufgehalten haben sowie gegebenenfalls, ob und wie sie sich an der Auseinandersetzung beteiligt haben; namentlich ob sie tätlich wurden, bewaffnet waren und/oder die Auseinandersetzung anderweitig bewusst gefördert haben. Unter Berücksichtigung der Einwände der Verteidigungen, die Bandidos seien unerwartet von den Hells Angels und Broncos angegangen worden resp.