̶ B6.________: Schuldspruch wegen Raufhandels inkl. Sanktions-, Kostenund Entschädigungsfolgen gemäss Bst. T des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs. Neu zu treffen sind zudem die nicht der Rechtskraft zugänglichen Verfügungen der Vorinstanz betreffend die Löschung der erstellten DNA-Profile und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten der Beschuldigten. Die weiteren Punkte des erstinstanzlichen Urteils sind in Rechtskraft erwachsen. So namentlich der Zivilpunkt betreffend B1.________, nachdem O.________ seine diesbezügliche Berufungserklärung zurückgezogen hat (dazu E. II.4.2 hiervor).