_ sei schuldig zu erklären: des Raufhandels, begangen am 11. Mai 2019 in Belp, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten; dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Strafgerichts O11.________ vom 26. Oktober 2023. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf drei Jahre festzusetzen. Die Polizeihaft von einem Tag (11. Mai 2019) sei vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen.