F. B6.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. Juni 2022 (PEN 21 743 ff.) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfügung über die mit Beschlag belegten Gegenstände. II. B6.________ sei schuldig zu erklären: des Raufhandels, begangen am 11. Mai 2019 in Belp, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1.