18 E. B5.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. Juni 2022 (PEN 21 743 ff.) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfügung über die mit Beschlag belegten Gegenstände. II. B5.___