Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und 15 Tagen; dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23. Oktober 2020. Davon seien zwei Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von vier Monaten und 15 Tagen sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. Die Polizeihaft von einem Tag (11. Mai 2019) sei vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).