17 B. B2.________ I. B2.________ sei schuldig zu erklären: des Raufhandels, begangen am 11. Mai 2019 in Belp, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf zwei Jahre festzusetzen. Die Polizeihaft von zwei Tagen (11. Mai 2019 bis 12. Mai 2019) sei vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen.