2021. Die Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt zehn Tagen (11. Mai 2019 + 11. Juli 2019 bis 19. Juli 2019) sei vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 2. Zur Bezahlung von 50 % der anteilsmässigen erst- und der vollständigen anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).