A. B1.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. Juni 2022 (PEN 21 743 ff.) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. schweren Körperverletzung, evtl. versuchten schweren Körperverletzung, evtl. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 11. Mai 2019 in Belp Z. N. von O.___