Die Kosten der privaten Verteidigung durch Rechtsanwalt Dr. V6.________ im Vorverfahren der Staatsanwaltschaft und im Hauptverfahren vor Regionalgericht bis zur Einsetzung der amtlichen Verteidigung am 19. November 2021 seien gemäss vorinstanzlich eingereichter Kostennote vom 13. Juni 2023 (dort: Leistungserfassung) festzusetzen und vollumfänglich zulasten des Staates zu bezahlen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen im Berufungsverfahren zu Lasten des Staates, eventualiter zulasten anderer Beschuldigter.