_ sei zulasten des Staates eine Genugtuung von Fr. 1000.00 zuzusprechen. 4. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. Juni 2022 sei betreffend Kostenverlegung zulasten B6.________ in Ziffer I., 2. des Rechtsspruchs aufzuheben und die auf den Teil von B6.________ entfallenden Verfahrenskosten zulasten des Staates zu verlegen, eventualiter zulasten anderer Beschuldigter. 5. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. Juni 2022 sei betreffend Festsetzung und Verlegung der Verteidigerkosten von Rechtsanwalt Dr. V6.___