iur. V5.________ dahingehend abzuändern, dass das volle Honorar für die amtliche Verteidigung und die privaten Verteidigungskosten von B5.________ für das Untersuchungs- und vorinstanzliche Verfahren vollumfänglich zulasten des Staats zu verlegen seien. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen gemäss einzureichender Kostennote im Berufungsverfahren zulasten des Staates. 7.6 B6.________ Rechtsanwalt Dr. V6.________ stellte und begründete an der Berufungsverhandlung namens seines Mandanten folgende Anträge (pag. 9861; Hervorhebungen im Original):