_ sei freizusprechen von der Anschuldigung des Raufhandels, evtl. der Gehilfenschaft zum Raufhandel, angeblich begangen am 11. Mai 2019 in Belp, unter Auferlegung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Gerichts und des Obergerichts an den Kanton Bern; 3. Das Honorar der Verteidigung sei gemäss noch einzureichender Kostennote zu bestimmen und dem Kanton Bern aufzuerlegen.