7.4 B4.________ Rechtsanwalt V4.________ stellte und begründete an der Berufungsverhandlung namens seines Mandanten folgende Anträge (pag. 9852; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass der Entscheid über die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigung gemäss lit. I Ziffer II. in Rechtskraft erwachsen ist; 2. Herr B4.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung des Raufhandels, evtl. der Gehilfenschaft zum Raufhandel, angeblich begangen am 11. Mai 2019 in Belp, unter Auferlegung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Gerichts und des Obergerichts an den Kanton Bern;