15 unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Staat sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die auf die Freisprüche entfallenden Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Honorarnote. III. Weiter sei zu verfügen, dass  dem zuständigen Bundesamt die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils von B3.________ (PCN ________) zu erteilen sei;