7.3 B3.________ Rechtsanwältin V3.________ stellte und begründete an der Berufungsverhandlung namens ihres Mandanten folgende Anträge (pag. 9849 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen,  dass der Entscheid über die Höhe der Anwaltskosten gemäss Ziff. f.II.1. des angefochtenen Urteils vom 30. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen ist;  der Beschluss über die Entlassung des beschlagnahmten Klappmessers (Ass.-N. 1405) gemäss Ziff.