7.2 B2.________ Rechtsanwalt V2.________ stellte und begründete an der Berufungsverhandlung namens seines Mandanten folgende Anträge (pag. 9840; Hervorhebungen im Original): I. Herr B2.________ vgt. sei freizusprechen: von der Anschuldigung des Raufhandels, evtl. der Gehilfenschaft dazu, angeblich begangen am Samstag, 11. Mai 2019 in Belp; unter Auferlegung der entsprechenden Verfahrenskosten der unteren und oberen Instanz an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer persönlichen Entschädigung für die Reisekosten/Haft von Herrn B2.________ nach richterlichem Ermessen.