Die Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt zehn Tagen sei vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. 1.3. zu den auf den Schuldspruch des Raufhandels entfallenden Verfahrenskosten (30 % der Verfahrenskosten, d.h. CHF 7'934.15). 2. Die auf den Freispruch vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. schweren Körperverletzung (evtl. Versuch dazu), evtl. einfache Körperverletzung mit gefährlichem Ge-