_ abgewiesen und für den Zivilpunkt keine Verfahrens- oder Parteikosten ausgeschieden wurden. 2. Es sei weiter festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. Juni 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als B1.________ des Raufhandels, begangen am 11. Mai 2019 in 3123 Belp, schuldig erklärt wurde.