Es sei deswegen festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. Juni 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. B1.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung, evtl. schweren Körperverletzung (evtl. Versuch dazu), evtl. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen Z. N. von O.________, am 11. Mai 2019 in 3123 Belp. 1.2. die Zivilklage des Privatklägers O.________ abgewiesen und für den Zivilpunkt keine Verfahrens- oder Parteikosten ausgeschieden wurden.