9688 ff.). Zu Beginn der Berufungsverhandlung ersuchten Rechtsanwältin V3.________ und Rechtsanwalt V5.________ um Dispensation von der persönlichen Teilnahme an den Einvernahmen der Beschuldigten, abgesehen von der Einvernahme des eigenen Mandanten (pag. 9740). Die Kammer hiess die Dispensationsanträge antragsgemäss gut (pag. 9742, pag. 9772). Für die konkreten An-/Abwesenheiten der Verteidigungen an der Berufungsverhandlung wird auf das Protokoll verwiesen (siehe pag. 9734 ff.).