13 werde die Zustimmung zur Substitution erteilt (pag. 9675 ff.). MLaw V22.________ reichte am 29. Januar 2025 eine Substitutionsvollmacht zu den Akten (pag. 9816). Rechtsanwältin V11.________ ersuchte am 21. Januar 2025 in Kenntnis des Verzichts auf das Fragerecht für die Einvernahmen der anderen Beschuldigten um Dispensation von der persönlichen Teilnahme an der Berufungsverhandlung (pag. 9681). Die Vorsitzende hiess den Dispensationsantrag am 22. Januar 2025 antragsgemäss gut (pag. 9688 ff.).