Soweit gerichtsseitig eine formelle Einsetzung von Rechtsanwältin V11.________ als amtliche Verteidigerin für notwendig erachtet werde, bitte er um entsprechende Rückmeldung (pag. 9521 f.; ferner pag. 9526 ff.). Die Vorsitzende teilte am 4. Dezember 2024 mit, es werde zur Kenntnis genommen, dass B1.________ an der Berufungsverhandlung durch Rechtsanwältin V11.________ als Stellvertreterin von Rechtsanwalt V1.________ verteidigt werde. Gerichtsseitig werde davon ausgegangen, dass Letzterer der amtliche Verteidiger von B1.________ bleibe (pag. 9531). Rechtsanwalt V2._____