Vorsorglich habe er eine allfällige Abwesenheit bereits im Dezember 2024 mit seinem Mandanten thematisiert. Dieser habe am 1. Januar 2025 ein Schriftstück unterzeichnet, wonach er an der Berufungserklärung festhalte, Kenntnis von der ab dem 27. Januar 2025 stattfindenden Berufungsverhandlung habe sowie um Dispensation von der persönlichen Teilnahme ersuche (pag. 9739 f.). Rechtsanwalt V2.________ reichte das erwähnte Schriftstück vom 1. Januar 2025 und zwei in OJ.________ (Landessprache) Sprache verfasste Arztzeugnisse vom 17. und 26. Januar 2025 zu den Akten (pag. 9807 ff.).