_ Rechtsanwalt V2.________ beantragte zu Beginn der Berufungsverhandlung, sein Mandant sei von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen an der Berufungsverhandlung zu dispensieren und diese sei in dessen Abwesenheit durchzuführen. Sein Mandant leide seit einigen Wochen an Atemwegsproblemen und sei daher nicht in der Lage gewesen, aus OJ.________ (Land) anzureisen. Vorsorglich habe er eine allfällige Abwesenheit bereits im Dezember 2024 mit seinem Mandanten thematisiert.