12 Erscheinen an der Urteilseröffnung (pag. 9675 ff.; ferner pag. 9821). Die von den Verteidigungen an der Berufungsverhandlung gestellten Anträge um Dispensation ihrer Mandanten von der persönlichen Teilnahme an der Urteilseröffnung lehnte die Kammer begründet ab (pag. 9742). Für die konkreten An-/Abwesenheiten von B1.________, B3.________, B4.________, B5.________ und B6.________ an der Berufungsverhandlung wird auf das Protokoll verwiesen (siehe pag. 9734 ff.). 6.1.2 B2.________ Rechtsanwalt V2._____