_, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. V6.________, erklärte am 20. Juli 2023 Berufung betreffend den Schuldspruch wegen Raufhandels und die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 8715 ff.). ̶ P.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt VP.________, zog die angemeldete Berufung am 24. August 2023 zurück (pag. 8843). Mit Beschluss vom 17. November 2023 schrieb die Kammer das Strafverfahren gegen P.________ (SK 23 327) als durch Rückzug der Berufung erledigt ab (pag. 8980 ff.).