8725 f.). Mit Beschluss vom 17. November 2023 schrieb die Kammer das Strafverfahren gegen J.________ (SK 23 321) als durch Rückzug der Berufung erledigt ab (pag. 8980 ff.). ̶ K.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt VK.________, erklärte am 4. August 2023 Berufung betreffend den Schuldspruch wegen Raufhandels und die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 8785 ff.). Mit Beschluss vom 12. August 2024 schrieb die Kammer das Strafverfahren gegen K.________ (SK 23 322) als durch Rückzug der Berufung infolge Rückzugsfiktion nach Art. 407 Abs. 1 lit.