_, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt VG.________, erklärte am 2. August 2023 Berufung betreffend den Schuldspruch wegen Raufhandels und die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie die weitere Verfügung betreffend die beschlagnahmten Gegenstände (pag. 8767 f.). Am 5. Dezember 2024 zog er die Berufung zurück (pag. 9545). Mit Beschluss vom 11. Dezember 2024 schrieb die Kammer das Strafverfahren gegen G.________ (SK 23 320) als durch Rückzug der Berufung erledigt ab (pag. 9563 ff.). ̶ J.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt VJ.________, zog die angemeldete Berufung am 26. Juli 2023 zurück (pag. 8725 f.).