_, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin V3.________, erklärte am 3. August 2023 Berufung betreffend den Schuldspruch wegen Raufhandels und die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 8782 f.). ̶ E.________, amtlich verteidigt durch Fürsprecher VE.________, erklärte am 25. Juli 2023 vollumfänglich Berufung (pag. 8719). An der Berufungsverhandlung schrieb die Kammer das Strafverfahren gegen E.________ (SK 23 318) als durch Rückzug der Berufung infolge Rückzugsfiktion nach Art. 407 Abs. 1 lit. c der Schweizerischen Strafpro-