_ war aufgrund eines stationären Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik an der Teilnahme an der Berufungsverhandlung verhindert und Rechtsanwalt VC.________ lehnte die Möglichkeit einer Dispensation seines Mandanten von der persönlichen Teilnahme an der Berufungsverhandlung auf Anfrage der Vorsitzenden hin ab (pag. 9741, pag. 9806). ̶ B2.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt V2.________, erklärte am 31. Juli 2023 Berufung betreffend den Schuldspruch wegen Raufhandels und die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 8761 f.). ̶ B3.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin V3.__