9450). Mit Beschluss vom 8. November 2024 schrieb die Kammer das Strafverfahren gegen A.________ (SK 23 313) als durch Rückzug der Berufung erledigt ab (pag. 9465 ff.). ̶ B1.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt V1.________, erklärte am 2. August 2023 Berufung betreffend den Schuldspruch wegen Raufhandels und die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 8763 ff.). Am 29. November 2024 zog er die Berufung betreffend den Schuldspruch zurück resp. beschränkte diese auf die Strafzumessung und den Kostenpunkt (pag. 9521 ff.). ̶ C.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt VC.