8 ̶ A.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt VA.________, erklärte am 10. August 2023 Berufung betreffend die Schuldsprüche wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung zum Nachteil von B6.________ und Raufhandels sowie die entsprechenden Sanktions-, Kosten- und Entschädigungsfolgen wie auch den Zivilpunkt und die weiteren Verfügungen betreffend die beschlagnahmten Gegenstände gemäss Bst. A Ziff. IV.2 und IV.3 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (pag. 8805 ff.). Am 1. November 2024 zog er die Berufung zurück (pag. 9450).