Überdies bestimmte sie die amtlichen Entschädigungen und (sofern geltend gemacht) die vollen Honorare der amtlichen Verteidigungen, auch befand sie über die Nach- und Rückzahlungspflichten der schuldig Gesprochenen. Schliesslich traf die Vorinstanz die weiteren Verfügungen, namentlich betreffend die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Löschung der erstellten DNA- Profile und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten der Beschuldigten.