̶ P.________ von der Anschuldigung des Raufhandels, ev. Gehilfenschaft dazu, frei. ̶ Q.________ des Raufhandels schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre. Es widerrief den mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. August 2017 für eine Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 630.00, gewährten bedingten Vollzug. Die Vorinstanz verurteilte die schuldig Gesprochenen zur Bezahlung der anteilsmässigen Verfahrenskosten;