Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre und Anrechnung der 2-tägigen Polizeihaft. ̶ M.________ von der Anschuldigung des Raufhandels, ev. Gehilfenschaft dazu, frei. ̶ B5.________ des Raufhandels schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten und 15 Tagen, unter Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre. ̶ N.________ des Raufhandels und der versuchten Begünstigung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter