6 ̶ E.________ des Raufhandels schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf 3 Jahre und Anrechnung der 2-tägigen Polizeihaft. ̶ F.________ von der Anschuldigung des Raufhandels, ev. Gehilfenschaft dazu, frei. ̶ B4.________ des Raufhandels schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf 4 Jahre und Anrechnung der 1-tägigen Polizeihaft. ̶ G.________ des Raufhandels schuldig.