von der Anschuldigung des Raufhandels, ev. Gehilfenschaft dazu, frei. Das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 6. März 2018 stellte es ein. ̶ B2.________ des Raufhandels schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre und Anrechnung der 2-tägigen Polizeihaft. ̶ B3.________ des Raufhandels schuldig.