von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung, ev. (versuchten) schweren Körperverletzung, ev. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand zum Nachteil von O.________, frei. Es sprach ihn hingegen des Raufhandels schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 20. Januar 2021, unter Anrechnung der 10-tägigen Polizei- und Untersuchungshaft. Die Zivilklage von O.________ wies es ab. ̶ C.________ der versuchten schweren Körperverletzung zum Nachteil von O.___