3. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 30. Juni 2022 (pag. 6889 ff.) sprach das Regionalgericht Bern- Mittelland (Kollegialgericht; nachfolgend: Vorinstanz) ̶ A.________ der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung zum Nachteil von B6.________ und des Raufhandels schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, unter Anrechnung der 505-tägigen Poli- zei- und Untersuchungshaft und Feststellung des vorzeitigen Strafantritts per 5. Oktober 2020. Die Zivilklagen von B5.________ und B6.________ hiess es insofern gut, als es A.__