1. Aufbau der Urteilsbegründung Zunächst wird auf die formellen Aspekte eingegangen (E. II. hiernach). Daraufhin folgen Ausführungen zum Grundsachverhalt sowie zur rechtlichen Würdigung, Strafzumessung und Kostenregelung im Allgemeinen (E. III. hiernach). Daran anschliessend folgt die Prüfung der den Beschuldigten/Berufungsführern (nachstehend: Beschuldigte) individuell vorgeworfenen Tathandlungen inkl. rechtlicher Würdigung, Strafzumessung, Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. IV. bis IX. hiernach). Schliesslich folgt das Dispositiv (E. X. hiernach).