5. Das Verfahren um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das oberinstanzliche Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ als unentgeltliche Rechtsvertreterin wird als gegenstandslos abgeschrieben. 6. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 19. Dezember 2023 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: