2. Die Kosten des Entscheids der Sicherheitsdirektion vom 12. Juni 2023 von CHF 400.00 und jene des oberinstanzlichen Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Dem Beschwerdeführer wird für das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 6'011.80 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Dem Beschwerdeführer wird für das oberinstanzliche Beschwerdeverfahren zu Lasten des Kantons Bern, Sicherheitsdirektion, ein Parteikostenersatz von CHF 3'538.60 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.